Die Streichpreise zeigen das Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP¹) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (AVP²) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern. ¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)² Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller. Preise inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versand solange der Vorrat reicht.